Neben den planungsrechtlichen Auflagen, ist auch die Konstruktion des Dachstuhles entscheidend für die Größe der späteren Gaube.
Während man bei einem Pfettendach konstruktiv nahezu uneingeschränkt planen kann, sind die Möglichkeiten bei einem Sparrendach doch eher beschränkt.
Im Sparrendach sind nur Gauben mit einer maximalen Breite über drei Sparrenfelder möglich. Anderenfalls müssen Pfetten eingezogen werden, die dann aus dem Sparrendach ein
Pfettendach machen. Dies ist jedoch meistens mit sehr viel Aufwand verbunden und deshalb finanziell unattraktiv. Bei einem Reihenhaus ist es fast unmöglich, ohne die Gefahr die Wände des
Nachbarhauses beim Umbau zu beschädigen, eine Gaube anzubringen.
Die planungsrechtlichen Faktoren sind immer im Einzelfall zu berücksichtigen und können hier nicht alle aufgeführt werden. Wir werden dies bei der Baugenehmigungsplanung beachten.